Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 275/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33503
OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 275/08 (https://dejure.org/2009,33503)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.08.2009 - 2 A 275/08 (https://dejure.org/2009,33503)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. August 2009 - 2 A 275/08 (https://dejure.org/2009,33503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,33503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 275/08
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1164; Beschl. v. 26.3.2007, NVwZ-RR 2008, 1).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 275/08
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Beklagte sei nicht verpflichtet, das bestandskräftig abgeschlossene Verfahren über die Festsetzung des Ruhegehaltssatzes des Klägers auf dessen Antrag wieder aufzugreifen und den Ruhegehaltssatz rückwirkend nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2005 (vgl. BVerwGE 124, 19), wonach auch der amtsbezogene Mindestruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG in Höhe von 35 v. H. gem. § 14a BeamtVG vorübergehend erhöht werden könne, zu erhöhen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht